PM 53 | 06.06.2005
Konsistorium verlaengert Beurlaubung von Pfarrer Gert Z
Das Kollegium des Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen hat auf seiner Sitzung am 16. September 2003 beschlossen, die Beurlaubung des Pfarrers Gert Z. auf drei Monate zu verlängern.
Gert Z., Pfarrer der Kirchengemeinde Süptitz (Sachsen), teilte am 9. August 2003 seinem Vorgesetzten mit, dass er eine außereheliche Beziehung führe und sich von seiner Ehefrau trennen wolle. Christian Stawenow, Superintendent des Kirchenkreises Torgau-Delitzsch (Sachsen), beurlaubte daraufhin mit sofortiger Wirkung den 49-jährigen Gert Z. von dessen Dienst als Pfarrer der Kirchengemeinde Süptitz.
Das Konsistorium wird innerhalb der Beurlaubungsfrist den Sachverhalt und die Einleitung dienstrechtlicher Schritte prüfen.
Die Versorgung der Pfarrstelle Süptitz hat der Superintendent Christian Stawenow der Pfarrerin der Kirchengemeinde Audenhain, Dorothea Preisler, übertragen.
Stichwort – Lebensführung der Pfarrerin/ des Pfarrers:
Das Führen einer außerehelichen Beziehung widerspricht den Anforderungen und Erwartungen, welche die Evangelische Kirche in Deutschland – deren Teil die Kirchenprovinz Sachsen ist – an die Lebensführung ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer stellt.
Die Anforderungen und Erwartungen an die Lebensführung der Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchenprovinz Sachsen sind beschrieben in der Lebensordnung und im Pfarrdienstgesetz, die Bestandteil der Rechtssammlung der Kirchenprovinz Sachsen sind. Bei ihrer Ordination und Berufung in den Pfarrdienst verpflichten sich die Pfarrerinnen und Pfarrer zur Einhaltung der kirchlichen Ordnungen.
Magdeburg, 17. September 2003 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen