PM 66 | 29.06.2011
Leitende Geistliche gegen Präimplantationsdiagnostik
BEI RÜCKFRAGEN
Johannes Killyen, 0340 /2526-101Gemeinsamer Appell an Bundestagsabgeordnete des Landes
Gegen jede Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) haben sich die leitenden Geistlichen der großen Kirchen in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten des Landes appellieren der Bischof des Bistums Magdeburg, Dr. Gerhard Feige, die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann, und der anhaltischen Kirchenpräsident Joachim Liebig an die Politiker, „mit Ihrer Entscheidung die Weichen für die künftige Entwicklung im Sinne des Schutzes menschlichen Lebens von Anfang an zu stellen“. Gemeinsam benennen die Kirchenoberen insbesondere drei Argumente: die menschliche Identität, die Menschenwürde und gesellschaftliche Auswirkungen einer PID-Zulassung.
So verfüge jeder Mensch über seine eigene Identität, die er geachtet und geschützt wissen wolle. „Wer sich selbst von Anfang an achtet, anderen dagegen diese ‚Anerkennung von Anfang an‘ verweigert, errichtet eine moralisch nicht zu begründende Herrschaft der Geborenen über die Ungeborenen“, erklären die Geistlichen. Die PID versage dem zu untersuchenden menschlichen Leben diese Anerkennung. Vielmehr hänge diese vom Ergebnis der Untersuchung ab.
In dem Schreiben heißt es weiter, bei einem menschlichen Embryo handele es sich „biologisch unzweifelhaft“ um einen Menschen. Der Embryo entwickle sich nicht mehr zum Menschen, sondern als Mensch. Die Zulassung der PID würde bedeuten, Menschen nur unter Vorbehalt ihrer künftigen Gesundheit für schützenswert zu erachten. Dieser „Logik bedingter Menschenwürde“ muss man laut Junkermann, Liebig und Feige entschieden widersprechen. Einen solcherart abgestuften Lebensschutz dürfe es nicht geben.
Dabei nehmen die leitenden Geistlichen das von Erbkrankheiten verursachte Leid sehr ernst. Allerdings erzeuge die Absicht, „dieses Leid durch PID zu vermindern oder zu umgehen“, Leid bei anderen und zwar dann, wenn behinderte Menschen „mit der Vermutung leben sollen, eigentlich nicht lebenswert zu sein“. In der Bundesrepublik wachse eine gesellschaftliche Erwartung, „dass Krankheit nicht sein darf, wenn man sie prognostisch vermeiden könnte“. Auch um dieser Konsequenzen willen dürfe PID nicht zugelassen werden.