PM 81 | 02.06.2006
Mehr als 40 Jahre im Pfarrdienst fuer die Kirchenprovinz Sachsen
Die „Wembley-Tor-Pfarrer“ feiern Ordinationsjubiläum
Im Jahr des legendären Wembley-Tors sind sie zu Pfarrerinnen und Pfarrern der Kirchenprovinz Sachsen ernannt worden. Kommenden Montag feiern 15 von jenen 30 Theologinnen und Theologen, die im Jahr 1966 ihre Einsegnung in den Pfarrdienst erhalten haben, ihr 40-jähriges Ordinationsjubiläum im Magdeburger Dom. Den Gottesdienst mit Abendmahl hält der Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, Axel Noack (5.06., 10 Uhr). Weitere 18 Pfarrerinnen und Pfarrer, die ebenfalls dem Ordinationsjahrgang 1966 angehören und am Gottesdienst im Magdeburger Dom am 5. Juni nicht teilnehmen können, bekommen ihre Jubiläumsurkunden per Post zugeschickt.
Fototermin – 5. Juni:
Gelegenheit zu Fotos von den Pfarr-Jubilaren in Amtstracht besteht beim Beginn des Gottesdienstes. Um 10 Uhr werden die 15 Pfarrerinnen und Pfarrer durch die Tür der Großen Sakristei, die direkt in den Eingangsbereich des Doms führt, in den Gottesdienst einziehen. Während des gesamten Einzugs darf fotografiert werden. Im weiteren Verlauf der Feier ist das Fotografieren nicht gestattet. Die Möglichkeit zu einem Gruppenfoto gibt es im Anschluss an den Gottesdienst um etwa 11.15 Uhr vor der Großen Sakristei des Magdeburger Doms. Die Große Sakristei ist durch den Kreuzgang zu erreichen.
Bildjournalistinnen und -journalisten werden gebeten, sich im Vorfeld des Gottesdienstes zum 40-jährigen Ordinationsjubiläum im Bischofsbüro der Kirchenprovinz Sachsen anzumelden (Pfarrerin Juliane Rau, 0391/5346255).
Stichwort – Ordination:
Die Ordination ist die offizielle Ernennung und Einsegnung zur Pfarrerin und zum Pfarrer. Sie wird in der Kirchenprovinz Sachsen in einem Gottesdienst vom Bischof oder der Pröpstin, beziehungsweise einem der drei Pröpste vorgenommen. Mit der Ordination wird den Pfarrerinnen und Pfarrern auf Lebenszeit das Recht übertragen, öffentlich zu predigen, das Abendmahl auszuteilen und zu taufen. Gleichzeitig legen die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger den Ordinationsvorhalt ab. Eine Verpflichtung, die sowohl den Dienst als Pfarrerin und Pfarrer wie auch die persönliche Lebensführung betrifft. Bestandteil des Ordinationsvorhalts sind unter anderem das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht.
Fragen beantwortet: Pfarrerin Juliane Rau, Referentin des Bischofs der Kirchenprovinz Sachsen, 0391/5346-255.
Magdeburg, 2. Juni 2006 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen