PM 66 | 16.07.2009
Oberkirchenrat Steinhäuser auf Denkmalschutzkonferenz: „Kirchengebäude sind nicht nur Zeugen der Vergangenheit“

Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser wirbt dafür, Kirchengebäude nicht nur als Versammlungsräume der Gemeinden oder als erhaltungswürdige Zeugen der Vergangenheit zu verstehen. Kirchen seien auch Kristallisationsorte für das Engagement von Menschen über die eigene biografische Prägung hinweg, sagte der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf der heutigen Denkmalschutzkonferenz der Lotto-Gesellschaft Sachsen-Anhalt in Wörlitz.

„In einer ständig wachsenden Zahl von Orten in unserem Land engagieren sich Menschen in Fördervereinen für den Erhalt ihrer Kirche am Ort. In erheblichem Umfang auch Menschen, die selbst nicht Mitglied der Kirchengemeinde sind. Sie tun dies, weil ihnen die Erhaltung der Kirche in ihrem Ort ein persönliches Anliegen ist“, so Steinhäuser. Gemeinsam suchten Christen und Nichtchristen mit viel Fantasie und hohem persönlichen Einsatz nach Wegen, „die Kirche im Dorf zu lassen“.

Angesichts der demografisch zunehmend problematischen Entwicklung vor allem im ländlichen Raum werde die Gesellschaft absehbar darauf angewiesen sein, dass Menschen sich wieder stärker füreinander engagieren. „In brüchiger gewordenen sozialen Bezügen wird die Bereitschaft zu solch eigenem Beitrag leichter konkret, wenn sie auf engagementerprobte Menschen trifft, und auf Orte, mit denen sich Engagement verbindet“, sagte Albrecht Steinhäuser.

Steinhäuser lobte außerdem das Engagement der Lotto-Gesellschaft. Es werde nicht nur ein wichtiger Beitrag für die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer und für die Identität der Menschen wichtiger Gebäude geleistet, sondern ebenso ein Stück Wirtschaftsförderung für Handwerk und Mittelstand in Sachsen-Anhalt betrieben. „Es war darum eine weise Entscheidung des Gesetzgebers, das Spielbedürfnis des Einzelnen mit dem Gemeinwohlinteresse der Gesellschaft zu verbinden. Ich hoffe sehr, dass diese Weisheit des Gesetzgebers auch künftig bei der Gestaltung des Glückspielwesens in unserem Land ihren Niederschlag findet“, so der Oberkirchenrat.

Hintergrund
Etwa 22 Prozent der zur Vergabe stehenden Lotterie-Zweckerträge fließen in kirchliche Denkmalpflege. Im vergangenen Jahr waren es nahezu 1,3 Millionen Euro, in den letzten zwei Jahrzehnten insgesamt etwa 30 Millionen Euro. Mit diesem Geld hat Lotto-Toto neben kirchlichen Eigenmitteln (40 Prozent), Landes- bzw. Bundesmitteln (10 Prozent) und weiteren Drittmitteln (30 Prozent) mit etwa 20 Prozent zu den Projekten beigetragen, für die Lotto-Mittel nicht nur beantragt, sondern auch bewilligt worden sind. In Sachsen-Anhalt gibt es rund 2.000 Kirchen und Kapellen.

RÜCKFRAGEN

Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, 0171/2727866

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