PM 45 | 28.05.2014
Vereinbarung zu Kirchenpatronaten unterzeichnet

Das Land Brandenburg wird sich aus der Finanzierung der Kirchenpatronate der Mitteldeutschen Kirche zurückziehen. Das ist Inhalt einer Vereinbarung, die die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Frau Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, und die Präsidentin des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Frau Brigitte Andrae, heute in Potsdam unterzeichnet haben.

Dazu Ministerin Sabine Kunst: „Mit dieser Vereinbarung werden die Beziehungen von Kirche und Staat entflochten und klare Verhältnisse zwischen Staat und Kirche geschaffen. So wird dem Willen des Grundgesetzgebers Geltung verschafft, der Kirche und Staat als selbständig und organisatorisch wie finanziell voneinander unabhängig ansieht. Gleichzeitig stellt diese Vereinbarung sicher, dass Brandenburgisches Kulturgut weiterhin geschützt und erhalten wird.“

Durch die nunmehr abgeschlossene Vereinbarung wird festgelegt, dass künftig kein Kirchengebäude der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland im Land Brandenburg mehr dem Kirchenpatronat unterliegt. Das Land zahlt der Kirche einen Betrag von 22.265.000 Euro in zehn gleich hohen jährlichen Raten von 2015 bis 2024. Hierdurch wird die Kirche in die Lage versetzt, einen Kapitalstock aufzubauen, aus dessen Erträgen sie künftig die Erhaltungskosten der früher dem Kirchenpatronat unterliegenden Kirchengebäude selbst bestreiten kann.

Kirchenamtspräsidentin Brigitte Andrae betonte: „Die Ablösung historisch begründeter Verpflichtungen gegen angemessene Entschädigung ist ein guter Weg zu einem vernünftigen Interessenausgleich. Sie schafft zugleich Rechtssicherheit für beide Seiten.“

Hintergrund
Ein Kirchenpatronat ist ein auf geschichtlichen Grundlagen beruhendes Rechtsverhältnis. Der Kirchenpatron hatte neben verschiedenen Rechten auch Pflichten, zu denen insbesondere die sogenannte Kirchenbaulast zählt. Die Kirchenbaulast verpflichtet den Kirchenpatron zur Erhaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden.
Kirchenpatron konnte der Staat, eine Kommune oder eine natürliche Person wie ein Gutsherr sein. Im Südwesten und Westen des Landes Brandenburg war in früheren Zeiten vielfach ein staatliches Patronatsverhältnis begründet worden. Insgesamt bestanden zuletzt an 99 Kirchengebäuden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland staatliche Kirchenpatronate. Daher hat sich das Land in den vergangenen Jahren an den Bemühungen der Landeskirche um Erhaltung der dort gelegenen Kirchengebäude beteiligt und Sanierungsmaßnahmen durch Zuwendungen unterstützt.

Da in modernen Rechtsordnungen der staatliche und der kirchliche Bereich unterschieden werden und die Kirchen eigene Angelegenheiten selbständig regeln, erschien allerdings eine staatliche Kirchenbaulast und die dadurch begründete Verantwortlichkeit des Landes für die bauliche Erhaltung von Kirchengebäuden nicht mehr zeitgemäß. Land und Kirche haben somit eine Klärung der rechtlichen Verhältnisse vorgenommen. Dem ungeachtet wird das Land auch weiterhin staatliche Fördermittel zur Erhaltung von Kirchengebäuden im ganzen Land vergeben. Es trägt damit zur Bewahrung eines wichtigen kulturellen Erbes bei. Die Verantwortung für die Erhaltung der Bauwerke liegt allerdings bei der Kirche.

RÜCKFRAGEN

Oberkirchenrat Stefan Große (EKM-Finanzdezernent), 0162-2148172

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