In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist zum 1. April 2025 die Stelle der Dezernentin / des Dezernenten des Dezernats Bildung und Gemeinde neu zu besetzen. Das Dezernat umfasst mit seinen angeschlossenen Einrichtungen und Werken die Arbeitsfelder Theologie, Gottesdienst, Bildung in Gemeinde und Schule und den kirchlichen Bildungsauftrag sowie die Mitwirkung am Bildungsdiskurs in der Gesellschaft, Gemeindeentwicklung, Kirchenmusik, Ökumene, Seelsorge und Diakonie, jeweils mit den dazugehörigen Rechtsfragen. Dafür steht ein Team von erfahrenen und motivierten Mitarbeitenden in sechs Referaten und diversen Arbeitsbereichen bereit. Hierzu werden wesentliche strategische Entscheidungen für Zeugnis und Dienst der Landeskirche vorbereitet und umgesetzt, Dynamiken aufgenommen und weiterentwickelt (z. B. „Erprobungsräume“).


Veröffentlicht
10.06.2024

Rubrik
landeskirchliche Stellen
Dienstsitz
Erfurt
Stellenumfang
100%
Befristung
10 Jahre
Dienstwohnung
nicht vorhanden
Dienstbeginn
01.04.2025
Personenkreis
Pfarrer*innen (m/w/d), ordinierte Gemeindedpädagog*innen (m/w/d)
Besetzungsrecht
.
Bewerbungsfrist
15.07.2024

Aufgabenbeschreibung:

- das Dezernat mit den zugehörigen Referaten und Arbeitsbereichen zu leiten
- am Diskurs über strategische Grundentscheidungen der Landeskirche in einer sich verändernden Gesellschaft mitzuwirken
- inhaltliche und konzeptionelle Arbeits- und Strukturprozesse im Dezernat und den zugeordneten Werken und Einrichtungen zu steuern
- die Bereiche Gemeinde und Bildung thematisch zu verbinden
- das Zusammenwirken von verfasster Kirche und Diakonie zu fördern
- als Mitglied des Kollegiums des Landeskirchenamts und im Landeskirchenrat Gesamtverantwortung wahrzunehmen, mitzuentscheiden und die Landessynode zu beraten
- auf Ebene der EKD, der VELKD und der UEK beteiligt zu sein und Impulse zu geben
- die Mitarbeitenden des Dezernats gegenüber den anderen Organen und Einrichtungen zu vertreten
- das Dezernat gegenüber staatlichen Stellen und der Öffentlichkeit zu repräsentieren
- Planung und Überwachung des Finanzbudgets im Dezernat zu verantworten.

Die Leitung des Dezernates erfordert:

- das Zweite Theologische oder Gemeindepädagogische Examen und die Ordination
- Erfahrungen in der konzeptionellen Arbeit auf Gemeindeebene und auf religionspädagogischen Arbeitsfeldern
- praktisch-theologische und pädagogisch-theologische Reflexionsfähigkeit
- Kompetenz zur Theoriebildung in Kirchenentwicklung und Bildung
- bildungspolitische Kenntnisse
- Leitungskompetenz und Gremienerfahrung in komplexen Arbeitszusammenhängen
- persönliche Überzeugungskraft mit Fähigkeiten zum „Allrounding“, „Multiplying“ und „Netzwerken“.

Darauf können Sie sich freuen:

Im Landeskirchenamt in Erfurt gibt es sehr gute Rahmenbedingungen. Die Leitung des Dezernats ist abwechslungsreich und interessant. Die inhaltliche Arbeit auf landeskirchlicher Ebene lässt sich vielseitig gestalten und entwickeln, die kirchliche Arbeit in Gemeinden und Schulen nachhaltig unterstützen. Erfurt ist als Landeshauptstadt mit reichhaltigen Angeboten und historischem Stadtbild für jede Lebensgestaltung attraktiv. Die Bezüge richten sich nach den Grundsätzen der Kirchenbeamtenbesoldung.


Weitere Auskünfte erteilt:

Präsident Dr. Jan Lemke, jan.lemke@ekmd.de, Fon: 0361 / 51800-101

Download:



Allgemeine Informationen:

Bewerbungsberechtigung:
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktsetzung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.

Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeindepädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Landeskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begründung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellarischen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellenrelevanten Fort- und Weiterbildungen, per Mail an bewerbung-pfarrstellen@ekmd.de einzureichen.

Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt zu erklären.