Ich bin Prädikant einer anderen Gliedkirche der EKD

Durch Ihre Ausbildung sind Sie bereits Prädikant/in einer anderen Gliedkirche der EKD.

  1. Schicken Sie Ihren Nachweis bzw. Urkunde zusammen mit Ihren Zeugnissen durch den/die Superintendenten/in, über den Dienstweg an das Landeskirchenamt der EKM. Hier werden diese Unterlagen geprüft. Die Prüfung kann auch durch ein Kolloquium im Landeskirchenamt der EKM erfolgen.

  2. Fügen Sie einen Bericht über Ihre mehrjährige Praxis im Prädikantendienst einer Gliedkirche der EKD bei.

  3. Die Beauftragung erfordert die Befürwortung des zuständigen Kreiskirchenrates mit dem Beschluss eines Dienstauftrags, in dem Bereich und Dauer des Dienstes festgelegt sind.

  4. Das Votum des zuständigen Regionalbischofs ist erforderlich.

Alle Unterlagen müssen dem Referat Gemeinde und Seelsorge im Landeskirchenamt vorgelegt werden.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Beauftragung mit dem Prädikantendienst fassen.

Sie werden in einem Gottesdienst vom Regionalbischof/bischöfin eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Beauftragung.

Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung


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