29.07.2024
Landeskirche und Diakonie gehen gerichtlich gegen Streikaufruf vor

Halle, Erfurt (epd). Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland haben am Freitag vor dem Arbeitsgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung gegen den ver.di-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen beantragt.

Die Gewerkschaft solle es unterlassen, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmer zu einem Warnstreik aufzurufen beziehungsweise einen solchen am Klinikum Weimar zu organisieren oder durchzuführen, teilte die Diakonie am Freitag in Halle mit.

Hintergrund ist eine Tarifauseinandersetzung am diakonischen Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Trotz einer Anfang dieser Woche eingereichten Unterlassungsklage von EKM und Diakonie habe ver.di einen Aufruf für einen Warnstreik am 1. August veröffentlicht, hieß es. Man sehe sich daher gezwungen, einen einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, rief ver.di auf, sich in die Tarifgestaltung im Rahmen des geltenden Kirchenrechts einzubringen. „Jede Gewerkschaft hat die Möglichkeit, sich in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu beteiligen“, sagte Stolte. Dies gelte allerdings nicht für einen Arbeitskampf, der für die Diakonie nicht akzeptabel sei. Er beschädige den Dienst am Nächsten, sagte der Diakonie-Chef.

Dabei beruft sich die Diakonie auf den sogenannten „Dritten Weg“, der sich aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ergibt. Konflikte werden dabei nicht über Mittel des Arbeitskampfes, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst.

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