PM 51 | 16.06.2009
EKM untersagt Pfarrer von Werningshausen den Pfarrdienst

Prior Schwarz hat sich zum „Bischof“ eines Apostolats „weihen“ lassen

Dem Pfarrer und Prior des Evangelischen Klosters St. Wigberti in Werningshausen, Pfarrvikar Franz Schwarz, ist vom Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) die Ausübung des Dienstes als Pfarrer untersagt worden. Schwarz hatte sich am 25. April 2009 durch den Bremer Pfarrer i.R. Karsten Bürgener, der den (rpt. den) „Hochkirchlichen Apostolat St. Ansgar“ vertritt, in Werningshausen zum „Bischof“ des Apostolats „weihen“ lassen.

Schwarz (64) ist seit 1978 Pfarrer in Werningshausen bei Sömmerda und seit 1987 Prior des Klosters St. Wigberti. Erst im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Kollegium der EKM die seit 1987 geltende Anerkennung des Priorats als Bruderschaft in der EKM bestätigt und es so unter die EKM-Verfassung gestellt.

„Wer sich gegen alle Regeln der Verfassung innerhalb seiner eigenen Landeskirche zum ‚Bischof’ weihen lässt, hat damit die Gemeinschaft der Landeskirche verlassen“, erklärt der stellvertretende Landesbischof, Propst Dr. Hans Mikosch. Laut Verfassung der EKM gibt es nur eine Landesbischöfin oder einen Landesbischof sowie die Regionalbischöfe. Diese werden von der Landessynode für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt.

Die Landeskirche wurde jüngst über eine Internetseite auf den Vorgang aufmerksam. Schwarz war unmittelbar danach ins Landeskirchenamt gebeten worden. Im Ergebnis des Gespräches zwischen Schwarz und Landesbischof Christoph Kähler hatte Schwarz am 28. Mai seine sogenannte „Bischofsweihe“ schriftlich bedauert und für nichtig erklärt. Diese Erklärung hat Schwarz jedoch am 2. Juni widerrufen. Ein erneutes Gespräch zwischen Schwarz und Mikosch ist am vergangenen Wochenende ergebnislos verlaufen.

Schwarz ist es mit der Entscheidung des Kollegiums des Landeskirchenamtes untersagt, zu taufen und das Abendmahl zu spenden sowie zu predigen. Während des vierteljährigen Zeitraums, in dem Schwarz keinen Dienst ausüben darf, wird durch das Landeskirchenamt geprüft, ob ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Davon unberührt, so Mikosch, bleibt die Wertschätzung der Arbeit der Bruderschaft St. Wigberti.

RÜCKFRAGEN

Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar