PM 153 | 18.10.2006
Festgottesdienst zum Landeskirchen Jubilaeum mit Ordinationen

Vor 60 Jahren tagte erste Nachkriegs-Synode der Kirchenprovinz

Vom 21. bis 24. Oktober 1946 kamen in Halle an der Saale die neu gewählten Abgeordneten der Synode der Kirchenprovinz Sachsen zu ihrer ersten Tagung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zusammen. In den Beratungen stellten die Kirchenparlamentarier die Weichen zur Bildung einer selbständigen Landeskirche auf dem Gebiet der ehemaligen preußischen Provinz Sachsen. Seit ihrer Bildung im Jahr 1815 war die sächsische Kirchenprovinz Teil der evangelischen Gesamtkirche des Königreichs beziehungsweise des Freistaates Preußen gewesen.

Festgottesdienst zum Synoden-Jubiläum mit Ordinationen (Magdeburg):
An den 60. Jahrestag der ersten Nachkriegs-Synode der Kirchenprovinz Sachsen wird kommenden Sonntag im Rahmen des Ordinationsgottesdienstes im Magdeburger Dom erinnert (10 Uhr). Bischof Axel Noack wird in der Feier sieben Theologinnen und Theologen als Pfarrerinnen und Pfarrern ordinieren. 2006 werden insgesamt 18 Frauen und Männer in den Pfarrdienst ordiniert. Die übrigen Ordinationen finden in den Gemeinden statt, in denen die Kandidatinnen und Kandidaten als Pfarrerinnen und Pfarrer tätig sein werden.

Schritte zu einer selbständigen Landeskirche:
Die Synodaltagung 1946 der Kirchenprovinz Sachsen fand in Räumen der halleschen Bartholomäus-Gemeinde statt. Dort bestätigten die Abgeordneten die Zusammensetzung der Vorläufigen Kirchenleitung, die sich am 10. und 11. Januar 1946 in Magdeburg konstituiert hatte. Außerdem beschlossen die Kirchenparlamentarier ein Gesetz über das Amt der Pröpste, des Bischofs und des Präses. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur selbständigen Landeskirche war die Wahl von Ludolf Hermann Müller, Superintendent von Heiligenstadt, am 20. Mai 1947 zum Bischof (durch das Bischofswahlkollegium). Da der Magdeburger Dom im Krieg schwer beschädigt worden war, fand die Amtseinführung am 26. Juli 1947 in Merseburg statt (Dom). Vollständig abgeschlossen wurde der Prozess zur Eigenständigkeit der Kirchenprovinz Sachsen mit dem Inkrafttreten der Grundordnung – der landeskirchlichen Verfassung – am 1. Oktober 1950, die auf der Synodaltagung am 30. Juni 1950 in Quedlinburg verabschiedet worden war.

Literatur.: Harald Schultze (Verf.), Kirchenprovinz Sachsen (Art. Sachsen III): Theologische Realenzyklopädie (TRE), Band 29, S. 580-589.

Hinweise für Fotojournalisten:
Während des Gottesdienstes und der Ordination besteht die Möglichkeit zu fotografieren. Fotojournalistinnen und -journalisten wenden sich bitte an die Persönliche Referentin des Bischofs, Juliane Kleemann (0391/5346 255 oder 0174/9484672).

Anhang:
Was mein Ordination 153-06 PM-Anhang-Was meint Ordination.pdf (pdf-Dokument 40 KByte)

Magdeburg, 18. Oktober 2006 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


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