PM 108 | 19.11.2014
Vergabesystem für Landwirtschaftsflächen hat sich bewährt

Positive Bilanz eines starken Verpachtungsjahres

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zieht eine positive Bilanz über das 2012 eingeführte Verfahren zur Pachtvergabe.
Die EKM ist der erste Großverpächter in Deutschland, der die Flächenvergabe durch Ausschreibungen mit transparenten Verfahrensregeln durchführt. Während es anderswo oft allein nach dem Pachtpreis geht, wird in der EKM der Pächter nach Kriterien ausgewählt, die der Kirche wichtig sind. Zu den Kriterien gehören beispielsweise eine genau definierte Bewirtschaftung des Bodens, der Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Sorten, Ansässigkeit in der Region, Kirchenzugehörigkeit sowie soziale Aspekte. Allein in diesem Jahr wurden in der EKM bisher über 1.400 Verträge für Neuverpachtungen abgeschlossen.

„Der mit einer solchen differenzierten Herangehensweise verbundene Aufwand bei der Verpachtung ist vergleichsweise hoch, zumal sich auf eine Ausschreibung, trotz regionaler Beschränkung, im Durchschnitt sechs Interessenten bewerben. Da der Gewinner im Verfahren nicht immer der Pächter ist, den die örtliche Kirchengemeinde gern sehen würde, bleiben Konflikte in Einzelfällen nicht aus. Dafür, dass die die Ausschreibung durchführenden Kreiskirchenämter ihre Aufgaben als Verwaltung gemeistert haben, spricht die Tatsache, dass Kirchengemeinden lediglich 30 Widerspruchs- und 20 Ombudsverfahren beantragt haben. Die Quote von 3,5 Prozent ist damit nicht höher als in den vergangenen Jahren. In anderen Landeskirchen und auf kommunaler Ebene gibt es bereits Nachahmer des Vergabeverfahrens“, erklärt Oberkonsistorialrat Diethard Brandt, Leiter des Grundstücksreferats im Landeskirchenamt der EKM. „Darüber hinaus gibt es mehrere Beschwerden von Interessenten, die keine Pachtflächen erhalten haben. Zum einen ist das der Wettbewerbssituation allgemein geschuldet. Zum anderen führen Vergabe-Entscheidungen zu Beschwerden, die aus dem jeweiligen Blickwinkel heraus verständlich sind. Einerseits beklagen sich Altpächter, Flächen abgeben zu müssen. Andererseits gibt es Beschwerden von Neubewerbern, wonach immer wieder nur die großen Agrargenossenschaften berücksichtigt würden und Wiedereinrichter, Familienbetriebe und Existenzgründer kaum eine Chance bekämen“, so Brandt weiter.

Auf Grund von Forderungen der Kirchenbasis beschloss 2012 der Landeskirchenrat, die Kirchenmitgliedschaft stärker zu berücksichtigen. Bei juristischen Personen müssen seitdem mehr als die Hälfte der Betriebsleiter und Dauerbeschäftigten Mitglied einer christlichen Kirche sein, um in dieser Kategorie die Höchstbewertung zu erreichen. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass größere Agrarbetriebe Flächen zugunsten kleiner Betriebe abgeben mussten. Derartige konkrete Auswirkungen gesamtkirchlicher Festlegungen sind für Betroffene bedauerlich, aber unvermeidbar, wenn es transparente und allgemein gültige Regelungen in der gesamten Landeskirche gehen soll. Eine erneute Überprüfung des Vergabesystems ist für 2016 vorgesehen.

RÜCKFRAGEN

Diethard Brandt, 0361-51800581

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